Schutz vor Gewalt
Leporello zu Rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vor Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen
Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) ist seit Januar 2002 in Kraft. Es bietet auch Lesben, Schwulen und Transidenten die Möglichkeit, sich gegen Gewalt durch den Partner bzw. die Partnerin, innerhalb der Wohngemeinschaft, aus der Nachbarschaft oder sogar durch Unbekannte zur Wehr zu setzen.
Leporello zu Rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vor Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen (PDF), das auch in Papierform bestellt werden kann: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Referat II 2, Dostojewskistr. 4, 65187 Wiesbaden, außerdem Musteranträge für Frauen nach dem Gewaltschutzgesetz (PDF)